Samstag, 23. April 2016

Medieninfo der IG Solidarität zur Stellungnahme des Gemeinderates im "Wochenfalter" vom 22.4.16


Gemeinderat argumentiert im Abstimmungskampf mit verdrehten Fakten und falschen Zahlen
Der Gemeinderat von Oberwil-Lieli argumentiert im Abstimmungskampf um die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Ausländern in Oberwil-Lieli mit verdrehten Fakten und falschen Zahlen. In der Ausgabe des «Wochenfalters» vom 22. April behauptet der Gemeinderat, bei der Aufnahme von «Asylbewerbern» müsse die Gemeinde nach  5, spätestens aber nach 7 Jahren die Sozialhilfe für die Aufgenommenen bezahlen. Diese beliefe sich auf Fr. 30'000 pro Person und Jahr.
Diese Aussage ist falsch. Der Gemeinderat verwechselt anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit vorläufig aufgenommenen Personen.
Bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen muss die Gemeinde tatsächlich nach 5 bzw. 7 Jahren die Sozialkosten übernehmen.
Bei der Abstimmung am 1. Mai geht es jedoch um die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Personen (Status F). Das sind Personen, deren Asylgesuche abgewiesen wurden, die aber nicht in ihr Ursprungsland zurückgeschickt werden können, weil dort beispielsweise Krieg herrscht.
Die Kosten für diese Personen werden vom Kanton übernommen, mit Ausnahme allfälliger Schulkosten. Nach 7 Jahren fällt einzig die Pauschale für Betreuung von Fr. 5 pro Tag weg, die übrigen Pauschalen für Unterbringung und Lebensunterhalt werden weiter bezahlt, wie die stellvertretende Leiterin Kommunikation des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, Daniela Diener bestätigt. Diener schreibt: «Im Grundsatz verursacht eine vorläufig aufgenommene Person, die in einer Gemeindeunterkunft untergebracht ist, der Gemeinde keine Kosten.»
Die IG Solidarität Oberwil-Lieli hält an ihrer Darstellung fest, dass die Ersatzzahlung an den Kanton für die Gemeinde Oberwil-Lieli pro Jahr mindestens 320’0000 Franken teurer ist als die Aufnahme der vom Kanton zugewiesenen Personen.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die tatsachenwidrigen und irreführenden Behauptungen im «Wochenfalter» richtigzustellen.

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